Artikel 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt, dass Minderjährige unter 18 Jahren nicht handlungsfähig sind und daher keine Verträge abschließen können. Sie dürfen daher nicht alleine im Hotel übernachten.
Außerdem verbietet Artikel 318 des BGB Minderjährigen, das Haus ohne Zustimmung der Eltern zu verlassen.
Ein Minderjähriger kann nur in Begleitung eines:
- Mindestens eines Elternteils mit Vorlage eines Ausweises
- oder eines volljährigen Dritten, der eine schriftliche Zustimmung der Eltern mit deren Ausweis vorlegen kann,
im Hotel übernachten
Artikel 109 des TULPS schreibt vor, dass Hoteliers diese Zustimmung schriftlich einholen müssen, wenn Minderjährige ohne Begleitung der Eltern aufgenommen werden.
Kurz zusammengefasst:
- Minderjährige dürfen nur mit mindestens einem Elternteil und einem gültigen Ausweis übernachten
- Minderjährige können mit einem anderen Erwachsenen nur mit einer unterschriebenen Erlaubnis und den entsprechenden Dokumenten übernachten
- Minderjährige dürfen nicht alleine bleiben, auch wenn sie einen Ausweis besitzen
Hinweis zur Bar:
Das Decreto Legge Nr. 14 vom 20. Februar 2015, Artikel 12 Absatz 2, verbietet den Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 18 Jahren.
Das Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung hat klargestellt, dass dieses Verbot auch die Abgabe vor Ort umfasst.
Sanktionen bei Verstößen:
- Verkauf oder Abgabe von Alkohol an Minderjährige unter 18 Jahren: Bußgeld zwischen 250 und 1.000 Euro
- Abgabe an Minderjährige unter 16 Jahren: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr